BAföG beantragen: Anspruch, Höhe und Rückzahlung im Überblick
BAföG beantragen lohnt sich für viele Studierende und Schüler, aber am Anfang fehlt oft der Überblick, wer überhaupt Anspruch hat.
Wie viel Geld möglich ist, was bei den Eltern angerechnet wird und wie viel du später zurückzahlst, erfährst du hier in wenigen Minuten.
So kannst du vorab einschätzen, ob sich ein Antrag für dich lohnt, und weißt genau, welche Schritte danach folgen und was du vorbereiten musst.
BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung. Studierende bekommen sie zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen, Schülerinnen und Schüler als Vollzuschuss.
Wer kann BAföG bekommen
Der Anspruch hängt von deiner Ausbildung, deiner Lebenssituation und den Finanzen ab. Diese Punkte sind am wichtigsten:
- Studium: an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen in Deutschland, teilweise auch im Ausland.
- Schule und schulische Ausbildung: bestimmte Schulformen, je nach Wohnsituation.
- Alter: bei Beginn der Ausbildung darfst du in der Regel das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Finanzen: eigenes Einkommen, Vermögen und meist das Einkommen der Eltern werden gegengerechnet.
- Staatsangehörigkeit: auch ohne deutschen Pass ist BAföG unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie viel BAföG kann ich bekommen
Ausgangspunkt ist der Bedarfssatz. Davon werden dein anrechenbares Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen von Partner und Eltern abgezogen. Das Ergebnis ist dein Förderbetrag.
| Ausbildungsstätte | Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | Höchstsatz |
|---|---|---|---|
| Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 534 € (671 € inkl. Zuschlag) | 855 € | 992 € inkl. Zuschlag |
| Fachschulklassen mit abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasien, Kollegs | 501 € (638 € inkl. Zuschlag) | 822 € | 959 € inkl. Zuschlag |
| Berufsfachschulen mit zweijährigem Abschluss | 276 € (413 € inkl. Zuschlag) | 666 € | 803 € inkl. Zuschlag |
Der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt zusammen 137 Euro. Die Werte stammen aus der offiziellen Tabelle und gelten seit dem Wintersemester 2024/25. Die Beträge sind Höchstwerte und keine Zusage.
Die Höhe hängt von deinem Bedarf, deinem Einkommen und Vermögen und in der Regel vom Einkommen deiner Eltern ab. Ein Antrag kostet nichts und kann den Anspruch klären. Eine Zusage ist er aber nicht.
Was wird angerechnet
- Dein Vermögen: 15.000 Euro bleiben unberücksichtigt, ab 30 Jahren sogar 45.000 Euro.
- Das Einkommen deiner Eltern: es zählt das vorletzte Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum. Die Freibeträge wurden zuletzt um 5,25 Prozent angehoben.
- Dein Nebenverdienst: bis zur Minijobgrenze kannst du hinzuverdienen, ohne dass sich die Förderung ändert.
- Elternunabhängig: wer bei Beginn schon 30 ist, fünf Jahre gearbeitet hat oder nach einer Ausbildung drei Jahre erwerbstätig war, wird ohne Elterneinkommen geprüft.
Zuschuss oder Darlehen: was du zurückzahlst
Bei Studierenden ist die Hälfte der Förderung ein Zuschuss, den du nie zurückzahlen musst. Die andere Hälfte ist ein Darlehen ohne Zinsen.
Wer nicht zahlen kann, kann eine Freistellung beantragen. Nach 20 Jahren prüft das Bundesverwaltungsamt von sich aus, ob eine Restschuld erlassen werden kann.
Zusätzliche Hilfen, die viele übersehen
- Studienstarthilfe: einmalig 1.000 Euro für Studienanfänger unter 25 mit bestimmten Sozialleistungen, zum Beispiel für Laptop oder Mietkaution.
- Flexibilitätssemester: ein zusätzliches Semester Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.
- Kinderbetreuungszuschlag: für Auszubildende, die mit einem Kind unter 14 Jahren im Haushalt leben.
- BAföG im Ausland: auch Auslandssemester und Praktika können gefördert werden.
BAföG für Schule und Ausbildung
Auch Schülerinnen und Schüler können BAföG erhalten, und zwar als Vollzuschuss ohne Rückzahlung. Das gilt für bestimmte Schulformen, vor allem wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Eine betriebliche Ausbildung ist dagegen meist ein Fall für die Berufsausbildungsbeihilfe.
Den BAföG-Antrag kannst du über das offizielle Portal bafoeg-digital.de kostenlos stellen. Es gibt private Anbieter, die für das Ausfüllen eines Antrags Geld verlangen. Das ist nicht nötig. Gib deine Daten nur auf der offiziellen Seite oder beim zuständigen Amt ein.
Häufige Fragen
Wer kann BAföG bekommen?
Studierende, Schülerinnen und Schüler bestimmter Schulformen sowie Teilnehmende an schulischen Ausbildungen, die sich ihre Ausbildung nicht allein finanzieren können. Wer startet, darf in der Regel das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?
Nein. Studierende bekommen die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Zurückzahlen musst du höchstens 10.010 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Vollzuschuss.
Was ist der Höchstsatz?
Laut der offiziellen Tabelle liegt der Höchstsatz für Studierende bei 992 Euro im Monat, inklusive Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung. Wie viel du tatsächlich bekommst, hängt von Einkommen und Vermögen ab.
Zählt das Einkommen meiner Eltern immer?
In der Regel ja. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn du bei Beginn der Ausbildung schon 30 bist oder vorher mehrere Jahre gearbeitet hast. Dann wird die Förderung elternunabhängig geprüft.
Darf ich neben dem BAföG arbeiten?
Ja. Bis zur Minijobgrenze kannst du hinzuverdienen, ohne dass sich die Höhe der Förderung ändert. Wie viel das genau ist, steht im aktuellen BAföG-Rechner.
Gibt es BAföG auch für eine Ausbildung?
Für schulische Ausbildungen ja. Eine betriebliche Ausbildung wird in der Regel nicht über BAföG gefördert. Dafür kann die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit in Frage kommen.
Wie schnell sollte ich den Antrag stellen?
So früh wie möglich. BAföG wird in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Fehlende Nachweise kannst du über das offizielle Portal später nachreichen.
Der nächste Schritt
Wenn du wissen willst, wie der Antrag abläuft, welche Unterlagen du brauchst und wo du ihn kostenlos stellst, geht es hier weiter.
Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot und nicht mit dem Bundesministerium, den BAföG-Ämtern oder BAföG Digital verbunden. Ob und in welcher Höhe BAföG bewilligt wird, entscheidet allein das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Alle Angaben beruhen auf den offiziellen Seiten zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich ändern.




